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RÜRUP-RENTE

Optimierung des Energiesystems "Haus"

Erfahrung von 1988 bis heute.
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Was bietet eine 
Rürup-Rente?

Die Basisrente, umgangssprachlich als Rürup-Rente nach dem Ökonomen Bert Rürup bezeichnet, wurde 2005 in Deutschland als steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge eingeführt. Sie trat damit neben die betriebliche Altersversorgung, die Riester-Rente und die „klassische“ private Rentenversicherung.
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Rürup-Rente

Wegen ihrer von diesen Vertragsformen abweichenden Leistungskriterien und steuerlichen Behandlung gilt die Basisrente als günstige Alternative insbesondere für Personen, welche in der Ansparphase ein höheres steuerpflichtiges Einkommen haben und/oder mangels Pflichtversicherung zur gesetzlichen Rentenversicherung keine Riester-Rente in Anspruch nehmen können, etwa weil sie Selbständige sind oder beitragspflichtig zu einem Versorgungswerk.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente ist die Basisrente nicht umlagefinanziert, sondern versicherungswirtschaftlich kapitalgedeckt. Von der klassischen privaten Rentenversicherung und der Riester-Rente unterscheidet sich die Basisrente unter anderem darin, dass es bei ihr kein Kapitalwahlrecht gibt, die Ansprüche also nicht in Form einer Ablaufsumme ausgezahlt werden können. Stattdessen sind Basisrenten stets zu verrenten, das angesparte Kapital darf also nur ratenweise ausgezahlt werden. Dagegen kann der erworbene Leistungsanspruch in der privaten Rentenversicherung auf Wunsch vollständig – bei der Riester-Rente bis zu 30 % – als Einmalbetrag ausgezahlt werden.
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Förderungsfähige Sparformen

  konventionelle Rentenversicherung  +
fondsgebundene Rentenversicherung  +
neuerdings in der Ansparphase auch als Fondssparplan  +
Vorteile

+  Die Rürup-Rente bietet kein Kapitalwahlrecht. Es wird immer eine lebenslange Leibrente gezahlt.
+  Staatliche Förderung.
+  Das angesparte Kapital bleibt im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit unberücksichtigt.

Nehmen Sie Kontakt auf!

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